Geldauflagen können Hoffnung schaffen.
Verantwortung übernehmen. Zukunft schenken.
Richter, Staatsanwälte und Gerichte können Geldauflagen zugunsten von Löwenstern zuweisen.
Geldauflagen, die Hoffnung schenken.
Jede zugewiesene Geldauflage hilft dabei, Projekte für Familien mit krebskranken Kindern nachhaltig zu finanzieren.
Gemeinsam schöne Erinnerungen schaffen.
Geldauflage zuweisen
Überweisung an Löwenstern
Dokumentation
Rückmeldung an die zuständige Stelle
Jede Geldauflage schafft konkrete Hilfe
Mit jeder zugewiesenen Geldauflage unterstützen Sie Projekte, die krebskranken Kindern und ihren Familien direkt zugutekommen. Die Mittel werden transparent eingesetzt und helfen dort, wo sie den größten Unterschied machen.
Ihre Geldauflagen planen
Sie möchten Löwenstern als Empfänger von Geldauflagen berücksichtigen oder haben Fragen zum Ablauf? Gerne stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und stehen Ihnen persönlich als Ansprechpartner zur Seite. Selbstverständlich gewährleisten wir eine transparente Mittelverwendung und eine zuverlässige Abwicklung.
Stephanie Schuster, Vorsitzende
Schreiben Sie uns gern eine Nachricht!
Häufige Fragen
Ist Löwenstern gelistet?
Ja. Löwenstern kann als Empfänger von Geldauflagen berücksichtigt werden. Gerne stellen wir Gerichten, Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Wie erfolgt die Rückmeldung?
Selbstverständlich informieren wir die zuweisende Stelle fristgerecht über den Eingang oder das Ausbleiben der zugewiesenen Geldauflage. So ist eine zuverlässige und transparente Abwicklung gewährleistet.
Welche Nachweise werden erstellt?
Wir dokumentieren alle Zahlungseingänge sorgfältig und erstellen die erforderlichen Rückmeldungen gegenüber der zuweisenden Stelle. Damit ist jederzeit nachvollziehbar, ob und in welcher Höhe die Geldauflage erfüllt wurde.
Schenken Sie neue Kraft.
Jede Unterstützung hilft dabei, Kindern nach einer schweren Zeit neue Zuversicht und Lebensfreude zu schenken.
Gemeinsam noch mehr bewirken